Liebe Bergdohle
Schön, dass du dich wieder meldest und dass dir meine Anregungen weiter geholfen haben. Deinen Ausführungen entnehme ich, dass du aufgrund der verschiedenen Entwicklungsbereiche, welche in den DES beschrieben sind, deine Beobachtungen noch klarer lokalisieren konntest. Habe ich richtig verstanden, dass du bei dem Mädchen vor allem in Kreissituationen Verhaltensweisen beobachtest, die du auffällig findest? Wirkt es abwesend? Hast du den Eindruck, dass es sich nicht beteiligt? Oder hast du den Eindruck, dass das Mädchen sprachlich nicht versteht, worüber ge¬sprochen wird? Versteht es Anweisungen nicht? Sind das die wesentlichsten Beobachtungen oder fällt es auch in anderen Bereichen, im Freispiel usw. auf? Diese und noch viele weitere Fragen könnten aufgrund deiner ersten Beobachtungen gestellt und beobachtet werden. Aufgrund der Antworten würde ich als Heilpädagogin dann entscheiden, was ich noch genauer abklären möchte oder ob ich bereits eine Förder¬mög¬lichkeit sehe. Ev. gibt es auch einfache Möglichkeiten, das Kind im Rahmen des Kreises und des Freispiels zu unterstützen, die keinen grossen Aufwand von deiner Seite verlangen?
Wichtig scheint mir aber, dass ihr (du und die Heilpädagogin) bald klären könnt, wie ihr das machen möchtet und wer von euch welche Möglichkeiten hat. Den Schritt einer Rollen- und Aufgabenklärung mit Hilfe der Schulleitung finde ich sinnvoll. Offenbar seid ihr unterschiedlicher Ansicht, wie ihr bei der Begleitung und Förderung der Kinder vorgehen möchtet. Zur Klärung dieser Fragen wäre es auch wichtig zu wissen, ob ihr ein Konzept für die integrative Förderung habt, in dem die Aufgaben und Pflichten der Regellehrpersonen und der Schulischen Heilpädagoginnen geregelt sind. Falls nicht, wäre es ev. mittel¬fristig sinnvoll, diese Klärungen schriftlich fest zu halten.
Die gesetzlichen Grundlagen diesbezüglich sind klar. In der Verordnung zu den besonderen Massnahmen steht in Artikel 6, welches die Aufgaben des Spezial¬unterrichts sind. Dies ist unter anderem die Durchführung von Kurzinterventionen, welche Sequenzen zur Beobachtung und Erfassung als Grundlage für eine erste Förderung beinhalten. Geht es um umfassendere Abklärungen z.B. für eine Ein¬schulung in eine besondere Klasse, braucht es eine Abklärung auf der EB und die Schulleitung kann aufgrund dieser Empfehlungen verfügen.
Im Leitfaden IBEM (S. 45) gibt es das Vier-Stufen-Modell. Dort wird ebenfalls klar beschrieben, dass eine Kurzintervention durchgeführt wird, bevor das Kind auf der Erziehungsberatungsstelle angemeldet wird.
Die Umsetzung dieser Massnahmen hängt aber auch davon ab, welches Angebot eine Schule zur Verfügung hat. Gibt es z.B. keine Einschulungsklasse, müssen andere Möglichkeiten mit Unterstützung z.B. durch die IF Lehrperson gefunden werden.
Was genau eine Kurzintervention beinhaltet, ist jedoch unterschiedlich. Meines Erachtens umfasst die Beobachtung eines Kindes im Kindergarten durch eine Heil¬pädagogin verschiedene Entwicklungsbereiche und vor allem auch verschiedene Unterrichtssituationen, also auch den Kreis. Aufgrund dieser offenen, ersten Beo¬bachtungen, welche in 1-2 Lektionen gemacht werden können, kann entschieden werden, ob ein bestimmter Bereich z.B. mit gezielten Beobachtungen in Spiel¬situationen oder mit einem Erfassungsinstrument detaillierter erfasst werden sollte. Beobachtungen von Lehrpersonen müssen hier unbedingt als Grundlage für die Planung der weiteren Schritte ein¬bezogen werden. Auf dieser Basis kann die Heil¬pädagogin dann eine erste Förderung mit dem Kind durchführen. Sollten Heilpädagogin und Lehrperson nach dieser Kurzintervention zum Schluss kommen, dass es eine mittel- oder langfristige Begleitung braucht, sollte das Kind bei der EB angemeldet werden.
So, nun hoffe ich, dir mit meinen Gedanken ein paar Anregungen gegeben zu haben. Für die weitere Zusammenarbeit wünsche ich euch alles Gute
inad