Als Klassenlehrerin einer 4.Klasse wurde ich von den Eltern darauf angesprochen, dass die Teilpensenlehkraft nächste Woche am Donnerstag HarryPotter 1 und am Freitag HarryPotter 2 mit den Schüler/innen anschaut. Sie können dies nicht nachvollziehen, dass dies in der Schule erlaubt ist.
Zu erwähnen ist dazu, die Lehrperson hat auf Ende Semester gekündigt, es sind also ihre zwei letzten Schultage.
Wie soll ich nun reagieren? Ich finde es auch eine fragwürdige Handlung; denn für einige, vor allem sensiblere Kinder sind diese Filme wohl schwierig zu verarbeiten.
Wie soll ich darauf reagieren? Soll ich mich mit der Schulleitung absprechen? Oder den Eltern empfehlen, dem Kind zweimal einen Halbtag zu geben?
Mit der Teilpensenlehrerin kann ich auch sprechen, aber das Risiko ist wohl da, dass sie dann „auf Kranksein“ macht - und eine eher angespannte Situation zum Abschluss noch ganz reissen lässt. - Was ich zwar nicht scheue - aber wenn es rechtlich nicht notwendig ist, auch nicht suche.
Ach, Du schilderst eine auf verschiedenen Ebenen mühsame Situation…
Man kann sich zu Recht fragen, ob das Zeigen von Unterhaltungsfilmen im Unterricht pädagogisch sinnvoll ist. Landauf und landab trifft man diese Art des Schulschlusses an, eine gäbige Kurzpräp für Lehrpersonen…
Es würde sicher Sinn machen, gelegentlich im Kollegium diese Frage zu diskutieren und hier eine gemeinsame Linie zu erarbeiten. Das könnte in späteren Situationen helfen und du würdest als KL nicht zur Spassbremse.
Da deine Teilpensenlehrperson mit dieser Aktion ihre Anstellung bei euch beendet, kann ich verstehen, dass du diese Auseinandersetzung nicht führen willst.
Rechtlich ist das Zeigen von Filmen innerhalb des Unterrichts erlaubt und erfordert keine speziellen Lizenzen.
«Harry Potter und der Stein der Weisen» wird von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) ab 6 Jahren als geeignet, bzw ab 8 Jahren als optimal eingestuft.
«Harry Potter und die Kammer des Schreckens» wird ebenfalls als geeignet ab 6 Jahren angegeben, jedoch optimal ab 10 Jahren. Diese Angaben sind jedoch allgemein gehalten und beziehen den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder nicht mit ein.
Nun wurdest du von Eltern angesprochen, da musst du reagieren und ich empfehle dir, damit an die Schulleitung zu gelangen.
Es macht es für euch beide einfacher, dich als KL und deine TP, wenn die Schulleitung hier entscheidet und du diesen Entscheid gegenüber den Eltern, bz Kindern kommunizieren kannst.
Ich kann mich Niesen grösstenteils anschliessen, jedoch mit einer Ausnahme: Ich bin klar der Meinung, dass die ganze Situation nicht in deinen Zuständigkeitsbereich als Klassenlehrperson fällt: Du kannst die Eltern ruhig bitten, direkt mit der Teilpensenlehrperson zu schauen oder sich allenfalls bei der Schulleitung zu melden.
Unabhängig davon meine persönliche Meinung zu Filmen in der Schule: Grundsätzlich werden bei uns nur pädagogisch relevante Filme gezeigt. Einmal im Jahr macht der Schüler:innenrat einen Vorschlag für einen Film (natürlich mit Einhaltung FSK), welcher dann mit allen gemeinsam vor Weihnachten in der Aula geschaut wird. Alle anderen Zeiten vor den Ferien darf man „Spielstunden“ machen: Schüler:innen und Lehrer:innen bringen Spiele mit, welche gemeinsam gespielt werden. Diese Handhabung hat sich bei uns sehr bewährt.