*Grüessech, eine Frage zum Klassenchat. Meine Tochter ist in der 5. Klasse und die Lehrerin hat einen Klassenchat via Whats App gemacht, obschon nicht alle Whats App haben. Unter anderem meine Tochter.
Ich sehe denn Sinn nicht, einen Klassenchat zu machen, wenn nicht alle dabei sein können. Wie sehen sie das?
Freundliche Grüsse
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Guten Tag
Das Thema Klassenchat wird seit längerem immer wieder heftig diskutiert. Ein Einbezug aller Schülerinnen und Schüler ist meiner Ansicht nach unerlässlich, wenn der Chat tatsächlich für den Unterricht eingerichtet wird.
Nebst Whats App gibt es auch andere Möglichkeiten einen solchen Chat mit der Klasse zu führen. Sicher stellt sich hier auch die Frage, welche Aufgabe der Klassenchat erfüllen soll.
Die Schulinformatik bietet unter http://www.kibs.ch/chats/ Hilfestellungen an.
Nehmen Sie mit der Klassenlehrperson Kontakt auf und besprechen Sie mit ihr Ihre Bedenken und Fragen.
Ich würde die Lehrerin auch auf die Rechtslage ansprechen, in Form einer Frage.
In Bezug auf WhatsApp besteht ein Problem erst einmal darin, dass unter anderem der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, in seinem «Datenschutzlexikon Volksschule» schreibt, dass die Nutzung durch Lehrpersonen sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen nicht rechtmässig sei. Diese Einschätzung beruht auf kantonalem und schweizerischem Datenschutzrecht. Seine Kollegen aus dem Jura und Neuenburg sehen das weniger klar.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind gemäss ZGB nicht handlungsfähig (Art. 13 ZGB) und können grundsätzlich keine rechtlichen Verpflichtungen wie jene zur Nutzung von WhatsApp eingehen. Immerhin sieht das schweizerische Recht die Möglichkeit vor, dass Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wie insbesondere den Eltern rechtliche Verpflichtungen eingehen können (Art. 19 Abs. 1 ZGB). Da die Einwilligung auch stillschweigen erfolgen kann, gibt auch dies einiges zu diskutieren.