Whatsapp als Kommunikationskanal

Liebe Experten

Ich habe bereits an einigen Schulen (Stufen) unterrichtet. An der Berufsfachschule wurde uns die Kommunikation per Whatsapp mit den Eltern aus Datenschutzgründen untersagt. Zumal wir ja seit einigen Jahren alle Teams besitzen.
Seit August unterrichte ich an einer Sek 1. Die Schulleitung kommuniziert mit den Eltern per Whatsapp - für wichtige Infos. Sie schickt teils ganze Infobriefe per Whatsapp. Was ich ehrlich gesagt, noch nie erlebt habe.

Natürlich ist ein kurzes Whatsapp immer gäbig und zeitsparend. (krank, Arzt, etc.)
Allerdings habe ich aufgrund meiner Anstellung als Spez. Lehrperson vermehrt die Erfahrung gemacht, dass Eltern mich mit Sprachnachrichten oder Telefonaten belästigen. Ich bin deshalb nicht mehr bereit, mein privates Whatsapp zu teilen. An anderen Schulen hatte ich jeweils ein Schultelefon.

Meine konkrete Frage: Darf die SL mich zur Kommunikation per Whatsapp zwingen? Oder muss mir ein Schultelefon zur Verfügung gestellt werden? Ich habe der SL bereits gemeldet, dass ich mehrfach belästigt wurde. Sie hat die Eltern auch schon persönlich im Büro erlebt und hat für meinen Fall Verständnis. Die Antwort war jedoch bisher - ihre Schule würde per Whatsapp kommunizieren. Diese Antwort scheint mir jedoch rechtlich nicht fundiert.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Besten Dank für eure Abklärungen.
Liebe Grüsse Milchstrasse

Liebe/r milchstrasse22

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist.
Wir haben sie intern der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse,
die Redaktion

Liebe(r) milchstrasse22,

exemplarisch kam die Datenschutzbeauftragte der Stadt Bern in ihrem Tätigkeitsbericht 2021 zum Schluss, «dass WhatsApp für Schulzwecke nicht datenschutzkonform nutzbar ist, da die Adressdaten in die USA übermittelt werden».
Vgl. sodann etwa auch die gleichgelagerten Haltungen des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern oder des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich.
Bei dieser Ausgangslage gehe ich nicht davon aus, dass Dich die SL zur Kommunikation mit WhatsApp zwingen könnte. Klar ist freilich, dass eine Umstellung immer eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Bekannt ist ferner auch das Problem, dass das Verwenden der privaten Handynummern der Lehrpersonen für solche Kommunikationsdienste unangenehme Folgen haben kann. Bspw., wenn Eltern (und SuS) dann die Privatsphäre der Lehrpersonen nicht mehr respektieren. Der Einsatz von neutralen Klassenhandys kann hier ein möglicher Lösungsweg sein. Die Entscheidungshoheit liegt hier aber bei der Anstellungsbehörde (je nachdem Schulkommission oder Schulleitung). Massgeblich ist, dass die Anstellungsbehörde mit ihrem Handeln der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmenden (den Lehrpersonen) nachkommt.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison