Klassenlehrfunktion

Guten Tag

Ich bin 50% angestellt, unterrichte 1 Morgen AU, 1 Morgen DAZ und einen Morgen Turnen im Teamteaching und DAZ. Ich teile das Klassenlehramt mit einer Kollegin, die 80% angestellt ist. Ich habe seit Stellenantritt immer freiwillig die Hälfte der Elterngespräche, EBAnmeldungen etc. übernommen ohne dass das mir jemand gesagt hat. Ich nehme immer an allen WBs und Sitzungen der Schule und Team teil, übernehme auch die administrativen Arbeiten wie Stdpläne erstellen, Einladungen zu EA und Anlässen. Nun möchte ich wissen, ob ich mit 50% Anstellung und 50 %Zulage wirklich dazu verpflichtet bin, die Hälfte der Elterngespräche zu übernehmen.

Danke für eine Antwort

Liebe Verena

Ich denke, hierfür gibt es keine exakte Antwort, aber wenn du so direkt fragst, würde ich wohl verneinen, dass du exakt zur Hälfte für die Elterngespräche verantwortlich bist.

Das Klassenlehramt beinhaltet deutlich mehr, als nur Elterngespräche; bzw. machen wohl die Elterngespräche nicht einmal die Hälfte des gesamten Workloads als KLP aus.

Wenn ihr sowohl die 5% fürs Klassenlehramt, als auch die Funktionszulage 50/50 aufteilt, so müsstet ihr wohl einfach schauen, dass die gesamten Tätigkeiten eines Klassenlehramts fair unter euch beiden aufgeteilt werden. Dann ändert auch die Tatsache wenig daran, dass deine Kollegin mit 80% einfach einige Lektionen mehr unterrichtet.

Was jedoch ändert, ist, dass deine Kollegin auch mehr für “Mitarbeit und Zusammenarbeit” bezahlt wird. Das lässt sich genau ausrechnen: 1930h für 100% pro Jahr. Mitarbeit und Zusammenarbeit machen mit 12% dann 231h bei 100% aus. Für deine Kollegin (80%) bedeutet das 185h/Jahr, für dich 115h/Jahr. Anders ausgedrückt: Deine Kollegin sollte etwas mehr sonstige (unbezahlte) Tätigkeiten für die Schule übernehmen. Auch müsste sie etwas mehr Weiterbildungen (3% eines Jahrespensums) absolvieren als du.

Hoffe, das hilft dir?

LG Manuel

Liebe Verena

Ich würde sagen, dass es sich hierbei um eine «Jobsharing»-Fragestellung handelt. «Jobsharing» bedeutet die Aufteilung einer Funktion bzw. eines Arbeitspensums auf zwei oder mehr Personen (vgl. Art. 140 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005 [PV; BSG 153.011.1]). Die das Jobsharing regelnden Bestimmungen der PV gelten aufgrund der Verweisung in Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG; BSG 430.250) auch für Lehrpersonen bzw. die für die Anstellung von Lehrpersonen zuständigen Behörden. Gemäss Art. 141 Abs. 1 PV entscheidet die Anstellungsbehörde, ob eine Funktion bzw. ein Pensum im Jobsharing besetzt wird. Ferner sieht Art. 142 Abs. 2 PV vor, dass insbesondere auch die Aufgabenteilung mit gemeinsamer oder getrennter Verantwortung in einer Vereinbarung zwischen der Anstellungsbehörde und den Jobsharing-Partnerinnen bzw. -Partnern zu regeln sind.

Die Schulleitungen im Kanton Bern sind grundsätzlich frei darin, welche Aufgaben sie in der Stellenbeschreibung für das Klassenlehramt vorsehen. In der Orientierungshilfe «Stellenbeschreibung Funktion Klassenlehrkraft» hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) des Kantons Bern aber einen Überblick über mögliche Aufgaben von Klassenlehrpersonen geschaffen, darunter auch die Elterngespräche. Bei einer hälftigen Aufteilung des Klassenlehramts (bzw. der Funktionsanstellung von fünf Beschäftigungsgradprozenten pro Klasse und der monatlichen Funktionszulage pro Klasse) auf zwei Lehrpersonen müssten diese Aufgaben nun einfach möglichst fair unter den beiden Lehrpersonen aufgeteilt werden. Auf das effektive Arbeitspensum der beiden Lehrpersonen kommt es dann meiner Ansicht gar nicht an.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Herzlichen dank für eure Antwort

Verena

Hei Verena

Eine interessante Frage. Grundsätzlich ist es so, dass wenn du 50% vom Klassenlehramt hast, dann erledigst du auch 50% vom Klassenlehramt. Das ist der Job. Wie ihr aber die 50% aufteilt, ist euch überlassen (es sei denn, die SL möchte das anders als ihr). Da sind meine Kollegin und ich flexibel. Wir haben eine Liste gemacht, was alles zum KL-Job gehört, und dann alles fair aufgeteilt. Wir haben aber auch nach Stärken und Vorlieben aufgeteilt, zB macht sie alles, was mit IT-Geräten zu tun hat (Kopierer, Wartung iPads, Musikböxli, W-lan usw.), ich mache alles, was mit zusätzlichen Personen zu tun hat (Polizist, Schularzt, Fotografin, Läusefachfrauen usw.). So haben wir Verschiedenes, wo wir für alles verantwortlich sind und die andere gar nichts. Wir überlegen uns, auch die Elterngespräche aufzuteilen, wissen nur noch nicht, wie es für uns am meisten Sinn macht.

Was ich aber finde, wenn du 50% angestellt bist, dann geht es nicht, dass du bei den Schulanlässen, WBs oder AGs, allen Sitzungen usw. dabei bist. Das wäre ein Diskussionspunkt mit der Schule. zB. Anstellungen bis 25% müssen da und da dabei sein, bis 50% bei diesem und jenem, bis 75% hier und da, bis 100% immer. Als KLP tendenziell dann doch etwas mehr, weil es einfach Sinn macht, bei gewissen Sachen dabei zu sein, auch wenn es von den Prozenten her dann etwas mehr ist.

Ich würde mir die Gesamtarbeitszeit aufschreiben. Die 85% / 12% / 3% gehen vielleicht nicht immer ganz auf. Aber wenn du dann innerhalb deiner Jahresarbeitszeit bleibst, dann finde ich das okay. Eventuell hast du mehr Sitzungen, bist aber im unterrichtvorbereiten total schnell. Oder so.

Ich wünsche dir viel Spass bei der Arbeit!

Liebe Grüsse

Marcelle