Rollenverteilung

Wir sind ein grosses Team an einer Mittelstufenklasse bestehend aus einer Klassenlehrperson, mehreren TP und zwei IFs. Da wir bezüglich Elternarbeit unterschiedliche Arbeitsweisen haben, möchte ich wissen, wer schlussendlich die Hauptverantwortung für die Klasse, respektive die Elternarbeit, trägt und wie die Aufgabengebiete und Rechte/Pflichten zwischen IF-, TP- und Klassenlehrpersonen sich von einander abgrenzen lassen.

Guten Tag Angelina

Das ist eine sehr komplexe Frage und sie widerspiegelt die ebenso komplexe Zusammenarbeit aller Lehrpersonen an der Klasse.

Der Berufsauftrag verpflichtet im Grundsatz alle Lehrpersonen zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, der Lehrberuf hat sich zu einem Zusammenarbeitsberuf entwickelt. Genauere Angaben zu Regeln und Pflichten macht er nicht.
Diese haben sich oft in der einzelnen Schule entwickelt und sind mehr oder weniger geregelt.

Der Klassenlehrperson kommt in der Zusammenarbeit eine Schlüsselfunktion zu. Sie trägt die Verantwortung für alle Kinder in ihrer Klasse, zu ihren Aufgaben gehört es, dass der Austausch und die Zusammenarbeit der Unterrichtenden an der Klasse stattfindet. Das kann z. B. bedeuten, dass sie zu gemeinsamen Planungssitzungen über Inhalte und Organisation einlädt, die Beurteilungen und die dazugehörigen Elterngespräche koordiniert. Dazu gehört m. E. auch die Art der Kommunikation mit den Eltern, das Einladen zu Elternabenden, Versand von Elternbriefen mit Informationen zur Projekten an der Klasse usw. Idealerweise findet das nach Absprachen und Mitarbeit der Teilpensenlehrkräfte statt. Das sind einige Aufgaben der Klassenlehrperson, welche die Arbeit mit der Klasse als Ganzes betreffen.

Sie schreiben, dass an der Klasse zwei Heilpädagoginnen arbeiten. Hier ist es wichtig genau festzuhalten, was deren Auftrag ist. Arbeiten sie mit der Klasse in Absprache mit der Klassenlehrperson und unterstützen diese in ihrem Auftrag? Oder sind die Lektionen für ein einzelnes Kind gesprochen und begleitet und fördert sie oder er in erster Linie dieses Kind? Im letzteren Fall können sich Zuständigkeiten verschieben. Es macht Sinn, dass in dieser Situation die Heilpädagogin z. B. bei Elterngesprächen nach Absprache mit der Klassenlehrperson die Gesprächsleitung übernimmt. In der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtenden an der Klasse gibt sie Hinweise und unterstützt nächste Schritte und Arbeitsformen für das betreffende Kind und macht Vorschläge zur Umsetzung.

Sie schreiben über unterschiedliche Arbeitsweisen zur Elternarbeit. Hier geht es vielleicht auch um unterschiedliche Haltungen, wie und ob Eltern einbezogen und zur Mitarbeit eingebunden werden sollen. Mit Rechten und Pflichten allein kommen sie da nicht unbedingt weiter. Da braucht es eher eine Auseinandersetzung zu diesen Grundsatzfragen im Klassenteam. Schulleitbild und eine Gesprächsleitung durch die Schulleitung kann sie alle dabei unterstützen. Die Klassenlehrperson kann hier die Initiative ergreifen und alle Beteiligten an der Klasse an einen Tisch bringen.

Ich wünsche Ihnen allen gutes Gelingen

Niesen