Eine Mutter eines 6.Klässlers hat mir vorgeworfen, ich würde nicht alle Noten den Eltern und den Kindern kommunizieren, sondern nur diejenigen, welche auf ein Blatt gemacht würden.
Nun ist meine Frage: Muss ich jede Note a) dem Kind in einer Zahl (reicht nicht nur auch eine mündliche Rückmeldung in Worten?) b) den Eltern c) schriftlich und begründet abgeben und kommunizieren? Und wenn ich das nicht muss, dann kann ich mich beim Übertrittsgespräch wie rechtfertigen ud „beweisen“?
Liebe M.Büchi
Eine interessante Fragestellung, die aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und beantwortet werden kann. Ich antworte als Dozent, der Fortbildungen im Beurteilungsbereich durchführt und als Oberstufenlehrer, der das Übertrittsverfahren in die Sek I oft wie in einem Rückspiegel erlebt. Für eine rechtlich verbindliche Antwort ist natürlich das Schulinspektorat die kompetente Adresse.
Lernkontrollen müssen ab der 3. Klasse mit einer Note bewertet werden, so will es die Direktionsverordnung (DVBS). Daneben können wir zum Glück weitere Beurteilungsanlässe durchführen, bei deren Rückmeldung wir einige Freiheiten geniessen. So können wir zum Beispiel Produkte mit Worten oder mit Noten bewerten. Ich finde es gut, dass zwischendurch eine Bewertung für Kinder und Eltern sichtbar gemacht wird, die nicht mit einer Note zusammengefasst ist. Dadurch wird allen Beteiligten in Erinnerung gerufen, dass wir die Gesamtbeurteilung eines Fachs auf ein aus mehreren Steinen bestehendes Mosaik abstützen (siehe Anhang).
Diese Praxis darf aber nicht dazu führen, dass die Leistungsbeurteilung intransparent wird und für Kinder und Eltern nicht nachvollziehbar ist. Ich finde es sinnvoll, zwischendurch die mündlichen Beurteilungen und zusätzlichen Rückmeldungen sichtbar zu machen, so dass auch die Eltern einen Überblick über die Einschätzungen der Lehrperson erhält. Überraschungen am Übertrittsgespräch sind für alle Beteiligten eine unangenehme Situation, die es zu vermeiden gilt.
Ich finde es zudem hilfreich, bei einigen Beurteilungsanlässen Selbstbeurteilungen der Schülerin oder des Schülers zusammen mit meiner Beurteilung nach Hause zu geben. Dies macht Bewertungsunterschiede und verschiedene Perspektiven sichtbar.
Für die Begründung des Zuweisungsantrags im Übertrittsverfahren ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass konkrete Arbeiten und Bewertungen mit Beurteilungskriterien (z.B. für mündliche Leistungen) vorliegen. Eine Argumentation mit Notendurchschnitten ist des aufwändigen Übertrittsverfahrens unwürdig und verhindert ein sinnvolles Gespräch. Das Gespräch nimmt eine andere Wendung, wenn ich mit konkreten Beispielen aufzeigen kann, was für die Arbeit auf einem höheren Niveau noch fehlt. Besonders in unklaren Situationen ist zudem für den Übertritt das Arbeits- und Lernverhalten von grosser Bedeutung.