Ich unterrichte neu auf der 5. / 6. Klasse und habe nun die Übertrittsprotokolle auszufüllen. Dabei bin ich beim Ablauf nicht sicher, weil keinerlei offizielle Abläufe zu finden sind. Wie handhaben sie den Ablauf mit dem Übertrittsprotokoll? Für mich wäre es sinnvoll, das Kind in der Schule die Kreuze setzen zu lassen, das Formular anschliessend nach Hause zu geben, um die Eltern kreuzen zu lassen und ich meine Kreuze erst am Übertrittsgespräch präsentiere. Meine Schulleitung hingegen möchte, dass ich zuerst das Kind kreuzen lasse, anschliessend ich meine Kreuze setze und ich das Formular (also eigentlich auch gleich den Übertrittsentscheid) via Kind den Eltern zukommen lasse. Ich sehe darin jedoch das Problem, dass die Diskussionen bereits vor dem eigentlichen Gespräch beginnen. Wie wird dies offiziell gehandhabt?
Ich kann Ihre Gedanken zum Übertrittsverfahren gut nachvollziehen.
Das Vorgehen beim Übertritt in die Sekundarstufe I ist allerdings klar geregelt und auf der Website der Erziehungsdirektion zu finden. In der „Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS)“ steht im Art. 38:
1 Die Klassenlehrkraft übergibt ab Mitte Januar des 6. Schuljahres der Primarstufe den Eltern
a den Übertrittsbericht und
b im deutschsprachigen Kantonsteil das Übertrittsprotokoll, bestehend aus der Zuweisung der Schülerin oder des Schülers aus der Sicht der Lehrkräfte und der Schülerin oder des Schülers selbst…
2 Die Eltern ergänzen im deutschsprachigen Kantonsteil das Übertrittsprotokoll mit der Zuweisung der Schülerin oder des Schülers aus ihrer Sicht.“
Ich empfehle Ihnen eine umfassende und breit abgestützte Beurteilung gemäss Beurteilungsmosaik und eine Übertrittsempfehlung, die von allen beteiligten Lehrpersonen getragen wird.
„Ziel des Übertrittsgesprächs im deutschsprachigen Kantonsteil ist, zu einem gemeinsamen Zuweisungsantrag zu gelangen“ (Art. 39)
Mit den besten Wünschen für ein gutes Gelingen der anspruchsvollen Gespräche
Ihr Redaktionsteam des Forums für Lehrpersonen