Guten Tag
Kann ich eine von der Schulleitung verordnete Beratung ablehnen, wenn ich mit der SL einen persönlichen Konflikt habe und annehme, dass dieser Konflikt das Motiv der Verordnung ist?
Danke für Ihren Ratschlag
Freundliche Grüsse
Liebe Fragestellerin, lieber Fragesteller
Die SL kann eine Beratung anordnen und es ist für Sie als LP heikel, wenn Sie dies ablehnen. In Ihrer Personalakte kann dieses Nichtbefolgen festgehalten werden. Dies kann zu einem Verweis führen, wenn der Konflikt eskaliert kann eine Kündigung die Folge sein.
Es kann günstiger für Sie sein, wenn Sie diese Beratung akzeptieren. Bei einer angeordneten Beratung setzen sich alle Beteiligten zu Beginn gemeinsam an einen Tisch: Die SL als Auftraggeberin, die Beratungsperson und Sie als LP. Die SL benennt ihre Punkte und die Ziele, die mit der Beratung erreicht werden sollen. Für Sie ist das der Moment, Ihre Befindlichkeit und Ihre Sicht der Dinge einzubringen.
An den vereinbarten Zielen wird dann gearbeitet. Dieses gemeinsame Startgespräch ist für Sie wichtig. Darauf dürfen Sie bestehen. Es schützt Sie vor unausgesprochenen Erwartungen und Zielen der SL.
Für dieses Gespräch wünsche ich ihnen alles Gute, Niesen