EB Anmeldung / Bericht

Guten Tag zusammen

Ich habe ein Frage allg.zu schriftlichen Berichten. Wir haben einen komplizierten Fall. Das Kind sollte auf ADHS abgeklärt werden. Eltern verweigern Abklärung und weitere Zusammenarbeit. Fordern aber einen schriftlichen Bericht, den sie evtl. einem Kinderarzt zukommen lassen wollen. Kommunikation läuft zur Zeit über SL (da auch andere Themen). SL ist auf diese Forderung eingegangen. Wir möchten nichts schriftliches in die Hunde dieser Eltern geben. Wir sind aber gewollt für EB oder Arzt einen Bericht zu verfassen. Können wir die Forderung der SL verweigern?

Vielen lieben Dank für jeden Rat und Tipp.

D.Kurmann

Liebe/r D. Kurmann

Gestützt auf Art. 31 Abs. 3 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 [VSG; BSG 432.210] besteht eine Pflicht der Lehrpersonen, die Eltern regelmässig und in angemessener Weise über die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder sowie über wichtige Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb zu informieren. Gleichzeitig sind aber auch die Eltern zur Zusammenarbeit mit Schulkommission, Schulleitung und Lehrerschaft verpflichtet (Art. 31 Abs. 2 VSG). Zusammenfassend sehe ich keine Rechtsgrundlage, gestützt auf welche ihr die Forderung der SL verweigern könntet.

Zu der von dir geschilderten Lösungsalternative, wonach ihr gewillt wärt, für EB oder Arzt einen Bericht zu verfassen, ist zu erwähnen, dass die Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge über das Kind ein Einsichtsrecht in einen solchen Bericht geltend machen könnten.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

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