Ich hatte kürzlich unser jährliches MAG. Seit einiger Zeit, hat unsere Sl eine Sekretärin. (Diese arbeitet auch als Lehrerin an unserer Schule). Während des ganzen MAG’s war sie anwesend, was mich ziemlich störte.
Ich wollte es zuerst ansprechen /nachfragen, entschied mich dann aber aus taktischen Gründen dagegen.
Daher gelange ich nun mit der Frage Sie:
Ist das überhaupt zulässig?
in der Wissensdatenbank des kantonalen Personalamts (Kommentar zu Art. 161 der bernischen Personalverordnung [PV; BSG 153.011.1]) ist explizit festgehalten: „Zum MAG nicht zugelassen sind Drittpersonen (Kollegen, Anwälte, Personalvertreter etc.), weil sie den persönlich-vertraulichen Charakter des zwischen den Vorgesetzten und den Mitarbeitenden geführten MAG stören würden.“
Damit ist Deine Frage klar zu verneinen. Ich denke sogar, dass jedenfalls ein allfälliger von den jeweiligen Vorgesetzten ausgehender Beizug von Dritten ausnahmslos unzulässig sein dürfte, d.h. unabhängig davon, ob die betroffenen Mitarbeitenden - ausdrücklich oder bloss stillschweigend - zustimmen oder nicht.