Ein Schüler (3. Klasse) wurde von der EB abgeklärt und hat die Diagnose Dyskalkulie erhalten. Ich möchte gerne, dass das Kind einen Nachteilsausgleich bekommt, die SL tendiert aber zu RiLZ. Ich möchte vor meinem nächsten Gespräch mit der SL einige Fragen vorab klären.
Für mich macht RiLZ in diesem Fall keinen Sinn, da es ja nur eine vorübergehende Lösung ist, mit einer Dykalkulie bräuchte der Junge aber eine solide Langzeitlösung.
Für mein Gespräch mit der SL stellen sich mir vorab folgende Fragen:
-Welche theoretisch fundierten Argumente gibt es für und gegen NAG bei einer Dyskalkulie?
-Welche Massnahmen im Rahmen von NAG machen in der Praxis Sinn? …Sind in der Praxis erprobt?
-Ab wann macht es Sinn, das Kind mit einem Taschenrechner rechnen zu lassen bzw. in welchen Situationen?
-Wie kann ich mit dem NAG die Notengebung umgehen, welche Auswirkungen hat es auf das Zeugnis und die weitere Schullaufbahn des Kindes?
Die SL ist sehr sicher, dass ein NAG für den Rest der Schulzeit gilt, wobei im Merkblatt des Kantons steht, dass es alle zwei Jahre evaluiert und erneuert werden muss, weiss jemand vorher die SL diese Idee hat?
Der Junge hat wirklich eine starke Dyskalkulie, kombiniert mit einer Schwäche des Gedächtnisses. Er kann daher kaum mal etwas durch das Gedächtnis kompensieren.
Hier meine Antworten: Welche theoretisch fundierten Argumente gibt es für und gegen NAG bei einer Dyskalkulie?
Ein NAG ist dann sinnvoll, wenn die Lernziele der Klasse (des entsprechenden Schuljahres) erreicht werden können. Das ist bei einer Rechenstörung in der Regel nicht der Fall, da die Ausgleichsmassnahmen, die im Rahmen eines NAG möglich sind (vgl. nächste Frage), das fehlende mathematische Basiswissen nicht zu kompensieren vermögen. Eine Rechenstörung definiert sich ja explizit über das fehlende Basiswissen, fehlende Grundvorstellungen, fehlendes mathematisches Verständnis. Da hilft ein Taschenrechner oder mehr Zeit nicht weiter.
Ein NAG kann manchmal in einer späteren Phase sinnvoll sein, wenn das fehlende Basiswissen aufgearbeitet wurde und das Kind aufgrund des jahrelangen Übungsrückstandes langsamer arbeitet oder nur noch eine fehlende Automatisierung im Kopfrechnen besteht.
Welche Massnahmen im Rahmen von NAG machen in der Praxis Sinn? …Sind in der Praxis erprobt?
Die Massnahmen bei einer Rechenstörung sind sehr beschränkt:
In der 3. Klasse ist es sicher sinnvoll, das Kind mit dem Dienes-Material arbeiten zu lassen. Da dadurch mehr Zeit für die einzelnen Aufgaben benötigt wird, muss gezielt ausgewählt werden – Mengenreduktion. Wobei hier darauf geachtet werden muss, dass es nicht zu einer Lernzielanpassung kommt.
Für eine Entlastung beim Kopfrechnen kann dem Kind einen 1x1-Tabelle zur Verfügung gestellt werden.
Ab der 4. Klasse ist der gezielte Einsatz des Taschenrechners sinnvoll. Das Kopfrechnen sollte aber nicht völlig durch den Taschenrechner ersetzt werden. Der TR wird vor allem beim Rechnen mit grossen Zahlen und beim Sachrechnen eingesetzt.
Mehr Zeit
Bei älteren SchülerInnen ist ein Merkheft oft hilfreich.
Ab wann macht es Sinn, das Kind mit einem Taschenrechner rechnen zu lassen bzw. in welchen Situationen?
Vgl. Angaben oben
Wie kann ich mit dem NAG die Notengebung umgehen, welche Auswirkungen hat es auf das Zeugnis und die weitere Schullaufbahn des Kindes?
Unter dem regulären NAG (Abs. 7.2) schreibt das Kind die Lernzielkontrollen der Klasse und wird regulär beurteilt (allenfalls mehr Zeit, Einsatz von Arbeitsmitteln und Taschenrechner – vgl. oben). Im Zeugnis wird nicht sichtbar, dass das Kind einen NAG hat.
Unter Abs. 7.1 ist im Merkblatt die Möglichkeit der ILZ aufgeführt. Diese Massnahme bedeutet, dass das Kind nach individuellen Lernzielen gefördert und beurteilt wird. Im Zeugnis wird keine Note gesetzt – es wird auf den beigelegten Bericht verwiesen. De facto heisst dies aber, dass das Kind im Fach Mathematik die Promotion nicht erreicht hat. Diese Variante sollte nur eingesetzt werden, wenn absehbar ist, dass das Kind nach einem Semester wieder nach den regulären Lernzielen unterrichtet werden kann. Ansonsten sind rILZ angezeigt.
Die SL ist sehr sicher, dass ein NAG für den Rest der Schulzeit gilt, wobei im Merkblatt des Kantons steht, dass es alle zwei Jahre evaluiert und erneuert werden muss - weiss jemand, woher die SL diese Idee hat?
Richtig: Für Lernstörungen (LRS, Rechenstörung) gilt die Diagnose nur für 2 Jahre. Danach braucht es eine erneute Bestätigung durch die Fachinstanz.
Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Angaben weiterhelfen konnte. Sonst frag bitte nochmals nach.