Nachteilsausgleich LRS

Ich habe ein paar Fragen bezüglich Umsetzung eines Nachteilsausgleichs LRS:

  • Gibt es ein Rechtschreibekorrekturprogramm für Legastheniker?
  • Welches der beiden Programme ClaroRead und Voice Dream Reader ist empfehlenswerter?
  • Laufen beide auf Windows? Wir haben keine Macs… Wer zahlt diese Programme? Die Schule, Eltern, IV?
  • Gibt es sonst noch Empfehlungen?
  • Wer arbeitet bereits mit solchen Programmen und möchte sich mir austauschen?

Liebe Zialia

Danke für deine Fragen. Ich habe den Eindruck, dass viele Schulen daran sind, erste Erfahrungen mit diesen Themen und insbesondere mit dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln zu sammeln. Ich gebe dir einmal mögliche erste Antworten aufgrund von meinem Einblick, den ich insbesondere im Rahmen von Fachberatungen erhalte und hoffe, dass du über deinen Beitrag auch mit anderen Lehrpersonen und ihren Erfahrungen in Kontakt kommst.

Es gibt bereits verschiedene Schulen, die Schülerinnen und Schüler mit LRS mit technischen Hilfsmitteln und insbesondere mit dem Computer schreiben lassen. Für die Rechtschreibung wird oft mit klassischen Textverarbeitungsprogrammen wie Word gearbeitet. Argumentiert wird, dass Programme, welche viele verschiedene Schreibvorschläge machen, Menschen mit LRS überfordern. Word markiert die Wörter ja nur und macht aufmerksam auf eine Falschschreibung. In der Regel sollten Schülerinnen und Schüler mit LRS damit zurecht kommen. Evtl. müssen sie noch ein weiteres Hilfsmittel wie einen Duden oder Duden online beiziehen.
Auf der Homepage des Verbands Dyslexie (https://www.verband-dyslexie.ch) wird das Rechtschreibprogramm Ling Check empfohlen. Es spricht das, was am Computer geschrieben wird, laufend vor und wird als interessant für Menschen beschrieben, die erhebliche Probleme mit der deutschen Orthographie haben.

Claro Read ist ein relativ teures Computerprogramm, das mit Word verknüpft werden kann und die Textverarbeitung um verschiedene, nützliche Funktionen erweitert. Für Mac bis jetzt nur in Englisch vorhanden, Deutsch noch in Vorbereitung. Insbesondere liest die Sprachausgabe jeden Text des Bildschirms in guter Qualität vor. Weiter können Schriftart, Schriftgrösse, Buchstabenabstand und Farben angepasst werden. Weitere Möglichkeiten kannst du bei der Produktbeschreibung unter http://www.claroread.ch nachlesen. Das Programm ist auch für erwachsene Menschen mit LRS interessant.

Voice Dream Reader ist eine App und kann auf iPads und Android tablets verwendet werden. Die App kostet 15 Fr. Es können beliebig viele Texte, auch ganze Lehrbücher eingelesen und via Sprachausgabe vorgelesen werden. Voice Dream Reader funktioniert in vielen verschiedenen Sprachen. Voice Dream Writer hilft auch als Rechtschreibprogramm. Zu dieser App habe ich schon von mehreren Personen Rückmeldungen im Sinne von positiven Erfahrungen erhalten.

Bezahlen müssen diese Programme in der Regel die Eltern, wenn nicht die Schule etwas davon anschafft. Dasselbe gilt für persönliche Geräte wie Tablets. Je nach Situation, wenn Schülerinnen und Schüler mit LRS Unterstützung von der IV erhalten, insbesondere später in der Berufsbildung, bezahlt die IV etwas. Hier können die Beratungspersonen der Stiftung FST (www.fst.ch) Auskunft geben. Sie beraten auch bei der Auswahl von Hilfsmitteln.

Ich bin gespannt auf den weiteren Austausch zu diesem Thema.
Liebe Grüsse inad

Liebe Zialia
ich bin unterdessen der Frage der Finanzierung von Hilfsmitteln und Geräten noch vertiefter nachgegangen.

Grundsätzlich kann zu dieser Frage mit Art. 13 VSG argumentiert werden. Dieser beschreibt insbesondere die Unentgeltlichkeit der Volksschule und die Verpflichtung der Gemeinde, Schülerinnen und Schülern die individuellen Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich abzugeben. Weiter ist die Schule für die Beschaffung und Bereitstellung der notwendigen, allgemeinen Lehrmittel und der notwendigen Geräte und Apparate verantwortlich.

Das würde also bedeuten, dass die Abgabe der Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit einem Nachteilsausgleich gebraucht werden, in der Verantwortung der Schule, respektive der Gemeinde sind. Somit wäre es an der Schule, respektive der Gemeinde, Geräte wie Laptops zur Verfügung zu stellen. Aus juristischer Sicht heisst es, die Geräte müssen zumutbar sein. Werden zumutbare Geräte von den Eltern abgelehnt, weil sie z.B. anstelle eines älteren Laptops ein iPad oder andere Software, respektive Apps möchten, sieht es wieder anders aus. Dann müssten die Eltern die Kosten übernehmen.

Ich hoffe, mit dieser Ergänzung etwas zur Präzisierung und Klärung beizutragen.
Liebe Grüsse inad

Liebe Zialia
Ich habe ein Kind mit Legasthenie, bei welchem wir soeben die App Buchknacker am testen sind: www.buchknacker.ch
Buchknacker ist die Online-Bibliothek speziell für Kinder und Jugendliche mit Dyslexie oder Legasthenie. Hörbücher und E-Books können für Kinder mit ausgewiesener D. oder L. gratis ausgeliehen werden. Als Download oder zum online Anhören. Die Anmeldung und Handhabe ist allerdings laut meiner bisherigen Erfahrung nicht ganz einfach, unsere 4. -Klässlerin braucht(e) einiges an Unterstützung.
Freundliche Grüsse