Da die letzte Diskussion auf der nicht mehr aktuellen Version der DVBS basiert, stelle ich die Frage neu ins Forum:
An unserer Schule wurde durch die Schulinspektorin und die SL ( an die Lehrkräfte und Eltern) kommuniziert, dass das 6. Schuljahr grundsätzlich nicht mehr wiederholt werden kann. In früheren Jahren wurden diese Wiederholungen stets bewilligt.
Im Artikel 12 der DVBS steht einzig:
Überspringen und Wiederholung von Schuljahren
Eine Schülerin oder ein Schüler kann während der obligatorischen Schulzeit höchstens zweimal ein Schuljahr überspringen oder wiederholen.
Eine Regelung, welche die Wiederholung des 6. Schuljahres ausschliesst, habe ich nicht gefunden.
Nun wüsste ich gerne
- ob es möglich ist, eine solche Abmachung entgegen der DVBS festzulegen und
- ob im gesamten Kanton Bern das 6. Schuljahr nicht mehr wiederholt werden kann (Rechtsgleichheit der SuS)
Freundliche Grüsse
Trevor_Mick