Nur Arbeitsbestätigung?

Ist es richtig, dass eine neue Schulleitung einer Lehrperson nur eine Arbeitsbestätigung ausstellen muss, wenn diese vor der Anstellung der neuen Schulleitung in dieser Schule unterrichtet hat?
Bsp.: neue Schulleitung ab 2023
Lehrperson: Unterrichtstätigkeit 2007-2021, weitere Anstellung 2007-2025

Kurze Antwort: Nein, eine Arbeitsbestätigung kann von Lehrpersonen jederzeit eingefordert werden und ist unabhängig vom Stellenantritt der entsprechenden Schulleitung.

Guten Tag parigi

Ich interpretiere deine Frage so, dass du eigentlich gerne ein Arbeitszeugnis hättest, von der Schulleitung, die neu ist, aber nur eine Arbeitsbestätigung erhalten hast. Wenn das deine Frage wäre, würde ich sie einem Experten/einer Expertin weiterleiten. Falls dir aber die Antwort von Manuel reicht, würde ich die Frage nicht mehr weiterleiten.

Danke für eine Präzisierung.

Liebe Grüsse
Kashgar

Lieber Manuel, lieber Kashgar

Danke für die schnelle Antwort. Ja, die Frage ist: Die neue Schulleitung will mir kein Arbeitszeugnis ausstellen für die Zeit von 2007-2021, sondern nur eine Arbeitsbestätigung. Es scheint mir wichtig, dass ich auch für diese Zeit ein Arbeitszeugnis bekomme. Wie ist nun das Vorgehen? Arbeitszeugnisse kann man bis 10 Jahre zurück erstellen lassen, soweit ich informiert bin. Das würde bedeuten, dass ich ein Zwischenzeugnis von der einen Schulleitung (Weggang 2016), ein weiteres von der nachfolgenden Schulleitung (Weggang 2023) einfordern könnte. Die neue Schulleitung müsste dann ein Arbeitszeugnis aufgrund dieser Zwischenzeugnisse erstellen und auch unterschreiben, meines Wissens. Ist dies richtig? Merci.

Ach so, habe die Frage falsch verstanden.
Es sind zwei Ebenen:

  1. Rein formell muss dir die Schulleitung auf dein Verlangen hin ein Arbeitszeugnis für deine gesamte Zeit ausstellen. Die Schulleitung agiert hier als juristische Einheit und nicht als eine einzelne vorgesetzte Person. Die Schulleitung kann sich bei diesem Zeugnis auf bisherige Beurteilungen, Unterlagen etc. stützen und diese mit den aktuellen Einschätzungen koppeln.

  2. In der Regel lohnt es sich, bei Wechsel von Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Auf diese Weise hast du dann Arbeitszeugnisse von verschiedenen Schulleitungen, welche sehr repräsentativ sind. Dieses Vorgehen macht eigentlich für alle Beteiligten am meisten Sinn, da die Zeugnisse präziser und authentischer sind.

Liebe/r Parigi
Danke für deine Präzisierung. Toll, dass du gleich auch eine weitere Antwort von Manuel erhalten hast.

Aus meiner - nicht juristischen - Erfahrung stimme ich der Antwort von Manuel zu. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass du selber ein Arbeitszeugnis schreibst und dies von der Schulleitung unterschreiben lässt, falls sie dem zustimmen kann. Dieses Selber-Schreiben kann ein schöner Prozess sein, weil du dir in einer selbst wertschätzenden Art Gedanken machst, was du eigentlich in all den Jahren Gutes geleistet hast.

Gut auch, wenn die abgehende Schulleitung auf dein Verlangen hin ein Zwischenzeugnis geschrieben hätte.

Gerne leite ich die Frage nun an einen Experten/eine Expertin weiter.

Mit freundlichen Grüssen
Kashgar

Liebe(r) parigi,

den Ausführungen von Manuel oben kann ich mich nur anschliessen. Siehe hierzu etwa auch den Leitfaden zur Erstellung von Arbeitszeugnissen des Personalamts des Kantons Bern (abrufbar unter https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=46140437 > Leitfaden Arbeitszeugnisse):

  • «In einem Schlusszeugnis wird nicht auf die vorher ausgestellten Zwischenzeugnisse verwiesen. Es verletzt aus juristischer Sicht die gebotene Einheitlichkeit. Die verschiedenen Einschätzungen aus den Zwischenzeugnissen werden im Schlusszeugnis zusammenfassend festgehalten.»

  • «Ein Zwischenzeugnis wird während der Anstellungsdauer und in der Regel auf Wunsch der Mitarbeitenden innerhalb einer Frist von 2–3 Wochen durch den Arbeitgeber ausgestellt (empfohlen bei einem Vorgesetztenwechsel).»

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Lieber schlauer Bison, lieber Manuel und lieber Kashgar

Danke euch sehr für die Antworten. Ich habe noch eine Frage: Zwischenzeugnisse kann man wie Arbeitszeugnisse auch bis 10 Jahre zurück erstellen, oder?

Merci

Parigi

Lieber parigi,

wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du also von der heutigen Schulleitung nachträglich ein Zwischenzeugnis auf dem Stand der früheren Schulleitung von 2016 und ein Zwischenzeugnis auf dem Stand der früheren Schulleitung von 2023.

Schon aus einer praktischen Sicht scheint mir das schlicht nicht mehr umsetzbar zu sein, weil ja eben bislang offenbar keine Zwischenzeugnisse vorliegen und die damaligen Schulleitungen von 2016 und 2023 ja eben wohl gar nicht mehr an Deiner Schule tätig sind. Meines Erachtens müsste ein heute eingefordertes Zwischenzeugnis demnach das gesamte Arbeitsverhältnis (einheitlich) umfassen (vgl. mutmasslich bejahend auch Hansruedi Wyss, im Kapitel 9 Arbeitszeugnis / I.–VI., in: Portmann Wolfgang/von Kaenel Adrian [Hrsg.], Fachhandbuch Arbeitsrecht, Expertenwissen für die Praxis, Zürich - Basel - Genf 2018, S. 334, N.9.57).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Lieber schlaue Bison

Danke sehr für die Antwort. Nein, ich hätte die Zwischenzeugnisse von Schulleitungen eingeholt, welche nicht mehr an der Schule sind. Das geht nicht, oder? Ergo, ich beschränke mich auf Vorschläge für das Arbeitszeugnis und einem vorhandenen Zwischenzeugnis von 2014. Ausserdem habe ich viel Beweismittel (Emails etc.), welche aussagekräftig für meine Arbeit sind. Das Schreiben des Arbeitszeugnisses ist mir nämlich nicht erlaubt worden, das war auch mein erster Gedanke, sprich meine erste Frage an die jetzige Schulleitung.

Herzlichen Dank

Parigi