Verehrte Angeschriebene
Neu sollen die Lehrpersonen im Kanton Bern bei AGOV einen Kontozugang eröffnen. Dabei wird geltend gemacht, dass die Lohnausweise nur noch in digitaler Form von diesem persönlichen Konto erhältlich sind. Gemäss meinen Recherchen dürfte die rechtliche Situation dazu nicht ganz so einfach sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen Lohnausweis auszustellen: file:///C:/Users/MM/Downloads/dbst-form-lohna-wegleitung-2025-de-1.pdf Dabei wird allerdings offen gelassen, in welcher Form dies erfolgt.
Meine Frage: Ist es nicht auch möglich, bei der zuständigen kantonalen Stelle bei der BKD ein Antrag auf einen Lohnausweis in Papierform zu stellen?
Herzlichen Dank, Tiefseetaucher
Lieber tiefseetaucher
Am 1. März 2023 sind im Kanton Bern das Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG; BSG 109.1) sowie die Verordnung über die digitale Verwaltung (DVV; BSG 109.111) in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt – gemäss Art. 8 DVG in Verbindung mit Art. 5 DVV – für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Behörde (also auch für Lehrpersonen) im Kanton Bern neu die Pflicht zum digitalen Verkehr.
Ob es im Einzelfall beim Lohnausweis noch Raum für Ausnahmen/Übergangsregelungen (Zustellung in Papierform) gibt, kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Gemäss dem Merkblatt «Beratungsangebote für Lehrpersonen und Schulleitungen zur Prävention und Lösung von Konflikten» vom 9. Juni 2023 der BKD (abrufbar unter https://wpgl.apps.be.ch/pages/releaseview.action?pageId=10356940&preview=%2F10356940%2F10358683%2F02.05_Beratungsangebote_Konflikte.pdf) können sich Lehrpersonen des Kantons Bern zur Beratung in personal- und organisationsrechtlichen Fragen bzw. bei Konflikten betreffend Anstellungsbedingungen an das Personalmanagement Lehrpersonen des Generalsekretariates der BKD wenden. Allenfalls könnten sie Dir noch konkretere Auskünfte geben?
Liebe Grüsse, der schlaue Bison
Lieber schlauer Bison
Vielen Dank für die nützliche Antwort, gerne werde ich die rechtlichen Grundlagen dazu studieren und allenfalls das Generalsekretariat der BKD anfragen.
Liebe Grüsse
Tiefseetaucher