Präsenz der eigenen Kinder im Unterrich

Gibt es eine Regelung/Richtlinie bezüglich der Präsenz/Besuch der eigenen Kinder (ab und zu) im Unterricht? (Somit muss keine Fremdbetreuung organisiert werden, wenn z.b. die Schule der eigenen Kinder zu ist )

Liebe(r) Chelona,

dass eine Lehrpersonen ihre eigenen Kinder wegen Ausfalls der Fremdbetreuung ausnahmsweise («ab und zu») in den eigenen Unterricht mitnimmt, beispielsweise wenn die Schule der eigenen Kinder gerade geschlossen ist, ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Sie muss für ihre Kinder grundsätzlich eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen.

Allenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Lehrperson ihre Abwesenheit schulintern, etwa durch den Abtausch von Lektionen regeln kann. Auf Antrag der Lehrperson könnte die Schulleitung sodann die Gewährung eines bezahlten Kurzurlaubs (vgl. Art. 49 Abs. 1 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]) oder eines unbezahlten Urlaubs (vgl. Art. 51 LAV) prüfen.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison