Prüfungsplan öffentlich im Internet

Die PHBern veröffentlicht ihre Prüfungspläne im Internet. Beispiel: Auf http://campus.phbern.ch/sekundarstufe1/studieren-am-is1/pruefungen/ finden sich alle Studierenden, welche diesen Frühling am Institut Sekundarstufe eine Prüfung ablegen. Aus der Studierendennummer kann man auch entnehmen, wie lange die Person schon am Studieren ist.
In der Ausbildung an der PHBern habe ich gelernt, dass man keine personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern ins Netz stellen darf. Gehören Prüfungspläne, Gruppeneinteilungen für Sporttage, Teilnehmerlisten Skilager etc. nicht zu den personenbezogenen Daten? Falls ja, würde das einiges beim Organisieren von Veranstaltungen an Schulen vereinfachen. Besten Dank für eine kurze Antwort!

Lieber Gläserner Mensch
Ihre Frage tangiert wichtige juristische Fragen zum Datenschutz von Schülerinnen und Schülern. Um dieser Frage gerecht zu werden, muss ich sie einer Fachperson zuweisen. Sie werden sich also mit der Antwort etwas gedulden müssen!
Mit lieben Grüssen
artemisia

Liebe Gläserner Mensch
Unsere Hausjuristin gibt Ihnen zu Ihrem Problem die folgende Antwort:
„Da es sich beim Campus um einen geschützten Bereich handelt, der ein Login benötigt, sehen wir aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Probleme. Ausserdem sind auf dieser Plattform keine besonders schützenswerte Personendaten enthalten.“
Ich hoffe, dass Ihnen mit dieser klaren Regelung weitergeholfen werden konnte!
Mit lieben Grüssen
artemisia

Liebe Artemisia
Ihre Hausjuristin kennt sehr wahrscheinlich die Website Campus der PHBern nicht. Dieser Bereich ist öffentlich zugänglich und benötigt keinerlei Login. Die Daten zur bevorstehenden Prüfung sind für jedermann/frau einsehbar auf
http://campus.phbern.ch/sekundarstufe1/studieren-am-is1/pruefungen/
Meine Frage ist damit natürlich auch nicht beantwortet und eine klare Regelung ist der Antwort auch nicht zu entnehmen. Ich bitte Sie deshalb darum, der Hausjuristin meine Frage nochmals vorzulegen. Also konkret: dürfen auf einer öffentlich zugänglichen Website einer Schule Prüfungspläne, Einteilungen für Sporttage, Klassenlager etc. zugänglich gemacht werden?
Besten Dank!

Lieber Gläserner Mensch
Zu Ihrer Rückfrage leite ich Ihnen die Antwort der Iuristin weiter:
Wenn personenbezogene Daten betroffen sind (= alle Daten, die Angaben über eine bestimmbare Person enthalten), dürfen sie nicht für jedermann öffentlich zugänglich gemacht werden. Insbesondere wenn Daten von Kindern betroffen sind, muss man vorsichtig sein. Falls diese Daten auf der Homepage publiziert werden sollen, empfehlen wir, einen passwortgeschützten Bereich einzurichten.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf der Homepage der Erziehungsdirektion unter Kindergarten/Volksschule - Leitfäden zu finden im Leitfaden zum Datenschutz in den Volksschulen des Kantons Bern
( http://www.erz.be.ch/erz/de/index/kindergarten_volksschule/kindergarten_volksschule/leitfaeden.html)
Ich hoffe, dass diese Antwort Ihr Problem nun genau erfasst, und dass Ihnen die Hinweise auf der Homepage der ERZ zur Klärung weiterhelfen.
Mit lieben Grüssen
artemisia

Liebe Artemisia
Danke für die Antwort und den Link zur Erziehungsdirektion. Damit ist alles klar und ich habe mir auch gedacht, dass die Regelungen bei personenbezogenen Daten eher strikt sind. Der öffentlich zugängliche Prüfungsplan der PHBern hat mich dann verunsichert. Aber da ich selbst nicht als Langzeitstudentin auf dieser Liste aufgeführt bin, kümmert mich diese Liste nicht.
Viele Grüsse, Gläserner Mensch