Runder Tisch bVSA Int. oder sep?

Guten Tag

Wir versuchen seit 2 Jahren ein traumatisiertes Kind in die Klasse zu integrieren. Zuerst noch im Regelunterricht und dann als bVSA Schüler. Es kam oft zu heftigen Wutausbrüchen mit Möbel die geworfen wurden, Personen wurden geschlagen. Im November wurde er auf der EB für die Überprüfung eines bVSA sep. angemeldet. Wir (Schulleitung, EB, KLP, IF) waren uns einig, dass das die beste Lösung für ihn ist. Am Austauschgespräch mit dem Inspektorat waren wir als KLP und IF aber nicht dabei. Von der SL erhielten wir die Rückmeldung, dass dies jetzt so verfügt worden ist. Seither hat sich die Situaiton in der Klasse ein wenig beruhigt. Jedoch sind wir (KLP und IF) immernoch überzeugt, dass es für das Kind das Beste ist, seperativ zu beschult werden. Nun hat die Mutter Einsprache erhoben. Dazu mussten wir (KLP und IF) schriftlich eine Stellungsnahme schreiben und diese via Schulleitung an das Inspektorat senden. Zum erneuten runden Tisch waren nur die Schulleitung, die Mutter, das Inspektorat und das neue Klassenteam (neue Lehrpersonen, welche das Kind nicht kennen) eingeladen. Wir durften nicht teilnehmen. Nun wurde entschieden, dass das Kind bleibt. Da alle Personen am runden Tisch nur positiv gesprochen haben und sie sich alle sicher sind, dass eine Integratiion das Richtige ist.

Meine Frage dazu ist, ist es üblich, dass die jetzige IF und KLP nicht zu solchen runden Tischen eingeladen werden und wer lädt dazu ein, das Inspektorat oder die Schulleitung? Darf ich darauf bestehen, dass ich auch teilnehmen möchte? Oder gibt es keine Regelung?

Ich möchte daraus ein Learning ziehen, damit ich weiss, wie ich in einem vielleicht nächsten Fall besser darauf eingehen kann und vorallem für das Kind und sein Wohl einstehen kann.

Ich danke für die Rückmeldung!

Guten Tag Frau Honig

Besten Dank für Deine spannende Frage, welche nicht einfach so pauschal beantwortet werden kann.

Es werden bei runden Tischen oder Verfahren zur Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen nicht zwingend immer alle beteiligten Personen eingeladen. Wer eingeladen wird, hängt vom Zweck des Gesprächs und vom Verfahrensstand ab.

Allerdings ist nachvollziehbar, dass es als schwierig empfunden werden kann, wenn man ein Kind über längere Zeit begleitet, eine schriftliche Stellungnahme verfasst, bei den entscheidenden Gesprächen jedoch nicht anwesend ist.

Ob die Einladung durch die Schulleitung, die zuständige Behörde oder eine andere Stelle erfolgt, kann je nach Verfahren unterschiedlich sein. Eine generelle Regel, dass die aktuelle KLP und IF immer teilnehmen müssen, ist uns nicht bekannt. Ebenso wenig kennen wir eine Regel, wonach sie grundsätzlich ausgeschlossen werden müssten.

Für zukünftige Fälle könnte es vielleicht helfen, frühzeitig gegenüber der Schulleitung den Wunsch zu äussern, an solchen Gesprächen teilzunehmen oder zumindest die Möglichkeit zu erhalten, die eigenen Beobachtungen persönlich einzubringen. Falls eine Teilnahme nicht vorgesehen ist, kann man nach den Gründen fragen und darum bitten, dass die eigene fachliche Einschätzung im Gespräch ausdrücklich berücksichtigt wird.

Herzliche Grüsse

Segler