Nachdem eine Schülerin dem Schulleiter klagt, dass sie in einem bestimmten Fach eine bessere Zeugnisnote verdient hätte, ändert dieser die Note ohne Rücksprache mit der notengebenden Lehrkraft ab. Ist dies zulässig?
Lieber Chosun
Als ich Ihre Frage gelesen habe, ist mir durch den Kopf gegangen, ob Sie selbst betroffen sind oder ob es sich um eine Kollegin/einen Kollegen handelt. Damit eine einigermassen korrekte Antwort auf Ihre Frage möglich ist, brauche ich zusätzliche Informationen:
- besucht die Schülerin die Volksschule oder bereits die Sekundarstufe II?
- wurde die Note geändert nachdem die Schulleitung (falls die Schülerin die Volksschule besucht) gemäss Art. 19 DVBS den Beurteilungsbericht beschlossen hat?
- unterrichtet die Schulleitung selbst in der entsprechenden Klasse?
Besten Dank für Ihre Präzisierungen.
Heidi
Liebe Heidi
Die Schülerin besucht nach wie vor den Unterricht bei mir (Sekundarschule) und der Schulleiter unterrichtet die Klasse nicht. Die Noten wurden an einer Klassenkonferenz dikutiert, an der der Schulleiter aber kurzfristig nicht teilnehmen konnte. Bevor ich die Zeugnisse ausstellte, habe ich mit den Schülern die Notengebung besprochen und ausdiskutiert. Bereits damals sagte mir die Schülerin, dass sie eine bessere Note wünsche. Ich legte ihr klar offen, wie die Note zustande kam und wir waren uns im Gespräch auch einig - nur meinte die Schülerin, dass sich diese schlechte Note - notabene in einem wichtigen Hauptfach - bei der Lehrstellensuche negativ auswirken könnte. Nach einigen Absagen auf Lehrstellen, ging die Schülerin (ca. 2 Monate, nachdem sie das Zeugnis erhalten hatte - die Rekursfrist war längst abgelaufen) zum Schulleiter und bat ihn, diese Note abzuändern, da sie eine bessere Note verdient hätte. Dieser änderte die Note ab, ohne Rücksprache mit mir (Korrektur um 1 Notenpunkt nach oben). Auch wurde mir diese Änderung von ihm nie kommuniziert. Ich erfuhr dies erst einige Monate später zufällig durch die Eltern.
Guten Tag Chosun
Die Angelegenheit ist sehr heikel und ich möchte Sie nicht aufgrund von Vermutungen beraten. Bevor Sie weitere Schritte unternehmen können, müssten Sie Folgendes kontrollieren:
Wurde die Note im Beurteilungsbericht, der bei Ihnen in der Schule deponiert sein sollte, wirklich geändert? Aufgrund der elektronischen Herstellung des Beurteilungsberichts kann ich mir dies schlecht vorstellen. Der Beurteilungsbericht wurde doch durch Sie als Klassenlehrer unterschrieben? Wenn der Beurteilungsbericht geändert wurde, wurde die Note auch im Archiv geändert?
Freundliche Grüsse
Heidi