Skiausrüstung für Skilager für Lehrperson

Liebe Berater:innen
An unserer Schule ist das jährliche Skilager für alle obligatorisch. Seit einigen Jahren habe ich keine eigenen Skis mehr, da ich privat nicht mehr Ski fahren gehe. Im Lager bin ich als Skileiterin eingesetzt. Für die SuS ist die Mietausrüstung im Elternbeitrag inbegriffen.
Frage: Muss ich die Skimiete für die Lagerwoche wirklich aus dem eigenen Sack bezahlen?
Vielen Dank für die Antwort.
LG Marita

Liebe(r) Marita

Anders als im Privatrecht gilt für Lehrpersonen des Kantons Bern, dass die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) die Entschädigung von «Fahrkosten» und «anderen Spesen» durch Verordnung regelt (Art. 27 Abs. 2 Ziff. 22 und Abs. 3 LAG [BSG 430.250] i. V. m. Art. 39 LAV [BSG 430.251.0]). In den Art. 11–14 LADV (BSG 430.251.1) hat die BKD dies getan.

Gemäss Art. 14 LADV werden «andere Spesen» und «allfällige Entschädigungen für Leistungen ausserhalb des Berufsauftrags und der Jahresarbeitszeit» vom sog. Schulträger geregelt und gehen zu seinen Lasten. Bei der Volksschule also zu Lasten der Gemeinde (Art. 5 VSG; BSG 432.210). Ob in Deinem Fall allenfalls ein Anspruch für die Skimiete besteht, kommt letztlich also auf die in Deiner Gemeinde konkret anwendbare Regelung an (z. B. ein allfälliges Spesenreglement). Häufig fallen die Regelungen zu den Spesen und die entsprechenden Budgets jedoch nur rudimentär aus, weshalb Du wohl letztlich nicht darum herumkommen wirst, mit der Schulleitung das Gespräch zu suchen.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

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Vielen Dank für die Antwort!