An unserer Schule gibt es einmal pro Jahr einen obligatorischen Kollegiumsausflug (schulfreie Halbtage für die Schüler*innen). Die Kosten dafür werden nur teilweise von der Schule übernommen, den Rest bezahlt jede Lehrperson selbst. Ist es erlaubt, dass die Schulleitung von uns verlangt, z.B. das Zugticket für diesen Ausflug selbst zu übernehmen?
Liebe(r) purzelbaum
Meiner Ansicht nach kommt es darauf an, ob solche Kollegiumsausflüge für die Ausübung des Berufsauftrags der Lehrerinnen und Lehrer (s. hierzu Art. 17 des Gesetzes vom 20. Januar 1993 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAG; BSG 430.250] in Verbindung mit Art. 52–62 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]) notwendig sind oder nicht.
Ist die Notwendigkeit zu bejahen, sind die Regelungen betreffend die Entschädigung für Fahrkosten und andere Spesen gemäss Art. 39 LAV in Verbindung mit Art. 11–14 der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LADV; BSG 430.251.1] anwendbar.
Ist sie zu verneinen, liegt die Regelungshoheit bei der Schulleitung.
Liebe Grüsse, der schlaue Bison