Weg zwischen Schulhäusern Arbeitsweg

Hallo zusammen

Unser Schulhaus A ist zu klein, weshalb ein Teil des Unterrichts im (ehemaligen) Schulhaus des Nachbardorfs B stattfindet (3km / Weg). Die SuS fahren am Nachmittag jeweils direkt mit dem Velo dorthin.

In meiner Arbeitsverfügung steht, dass der Arbeitsort das Schulhaus A ist. Nun habe ich für August die km aufgeschrieben, die ich benötigt hatte, um von A nach B zu fahren, da diese aus meiner Sicht nicht Teil meines Arbeitswegs sind. Mein Arbeitsweg ist aus meiner Sicht von mir zu Hause bis zum Schulhaus A. Was darüber hinausgeht, so denke ich, ist „angeordnet“ und deshalb bin ich überzeugt, die entstandenen Kosten als Weg und die Zeit als Arbeitszeit abzurechnen.

Nun hat die Schulleitung gesagt, dass die Wegauslagen zu meinem „Arbeitsauftrag“ gehören und sie mit dem Lohn gedeckt seien. Ist es wirklich mein Problem, dass wir im Dorf A nicht ausreichend Schulraum haben?
Weiter sagte sie, dass wenn ich mit dem Privatauto Einkäufe tätige, z.B. für das TTG, diese auch nicht abgerechnet werden können, das sei auch Berufsauftrag und über den Lohn bereits bezahlt. Stimmt das? Müssen TTG-Lehrkräfte per se auf Lohn verzichten, nur weil sie Material einkaufen müssen? Und Deutschlehrkräfte, die ohne Einkäufe auskommen, sind besser bezahlt? Mir leuchtet das nicht ganz ein…

Vielen Dank für Eure Meinungen und Rückmeldungen,
Makesschoolgreatagain

Guten Tag MakeSchoolGreatAgain

Besten Dank für deine Frage, die bei uns angekommen ist. Wir haben sie intern dem der zuständigen Expertin/dem zuständigen Experten weitergeleitet. Eine Antwort folgt so bald als möglich.

Herzliche Grüsse
Kashgar

Liebe(r) MakeSchoolGreatAgain

Im Kanton Bern haben Lehrkräfte gemäss Art. 39 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) in Verbindung mit Art. 11–14 der Direktionsverordnung vom 15. Juni 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LADV; BSG 430.251.1) Anspruch auf Entschädigung von Fahrkosten, soweit sie für dieselbe Anstellungsbehörde am gleichen Tag zwischen verschiedenen Schul- und Arbeitsorten eine Wegstrecke von mehr als 20 Kilometern zurücklegen müssen. Entschädigt wird die 20 Kilometer übersteigende Wegstrecke, sofern die Kosten je Semester mindestens 100 Franken betragen. Die Entschädigungssätze richten sich nach Art. 111 und 113 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005 (PV; BSG 153.011.1). Nicht entschädigt wird die Fahrt vom Wohnort zum ersten Schul- und Arbeitsort und vom letzten Schul- und Arbeitsort zurück zum Wohnort. Sodann müssen allfällige Entschädigungen für Leistungen ausserhalb des Berufsauftrages und der Jahresarbeitszeit sowie andere Spesen vom Schulträger (in der Volksschule ist dies die Gemeinde) geregelt werden und gehen zu seinen Lasten (Art. 14 LAV).

Liebe Grüsse, der schlaue Bison

Liebe/r makeschoolgreatagain

Ich unterrichte auch TTG. Ja, die Fahrt ins Geschäft gehört halt einfach dazu. Aber ich kann dir versichern, dass ich auch für das Fach Deutsch manchmal in ein Geschäft fahre, oder als Klassenlehrerin Sachen besorgen muss. Alternativ kannst du eigentlich alles online bestellen, wenn du mit der Planung früh genug bist. So kannst du dir die km mit dem Auto sparen.

Du schreibst auch, dass du den Schulhauswechsel gerne zu deiner Arbeitszeit rechnen willst. Wer hindert dich daran? Du kannst das doch in deiner Arbeitszeiterfassung so machen. Aber denk daran, Überzeit kannst du in unserem Beruf keine beziehen… :wink:

Ich wünsche dir viel Freude an der Arbeit mit den Kindern, die so abwechslungsreich ist, wie sonst wohl kein anderer Beruf.