Stundenplangestaltung

Ich arbeite in einer Grundstufe (KG 1+2 sowie 1. Klasse). Die restlichen Klassen in unserem Schulkreis sind „normale“ Mehrjahrgangsklassen (KG, 1./2., 3./4,…).
Den Stundenplan (Aufteilung Teamteaching, wann mit welcher Stufe Turnen/TTG/MGS) inkl. Raumreservation habe ich letztes Jahr alleine erarbeitet. Für das nächste Schuljahr muss der Stundenplan komplett anders aussehen, da die Klasse als solches bestehen bleibt. Das heisst, im nächsten Schuljahr sind es nur noch wenige Kindergartenkinder und und viele 1./2. Klasskinder. Bei einem Gespräch mit der Schulleitung habe ich erwähnt, dass ich mit dem nächsten Stundenplan überfordert bin und den nicht wieder alleine machen kann. Ihre Aussage darauf war: „Du musst zu jemandem aus einer Basisstufe, ich habe da auch keine Erfahrung“. Die Hilfe muss ich mir aber selber holen, sie leitet mich nicht an jemanden weiter.
Aus diversen Gründen habe ich nun aber meine Stelle per 31.Juli 22 gekündigt und wechsle wieder in einen Kindergarten. Kann ich als jetzige Klassenlehrperson nun dazu verpflichtet werden, den Stundenplan fürs nächste Schuljahr auszuarbeiten? Gehört dies zu meiner diesjährigen Jahresarbeitszeit oder muss das die Schulleitung mit der neuen Lehrkraft (ist noch unklar) machen?

Liebe(r) Chindergarteliebi

Im Kanton Bern obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Volksschulen den Schulleitungen (Art. 36 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 [VSG; BSG 432.210]). Gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. d der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV; BSG 430.251.0) ist die Schulleitung insbesondere verantwortlich für die Organisation und Administration.

Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern (heute: Bildungs- und Kulturdirektion) hat als Grundlage für die Schul- und Unterrichtsorganisation sowie für die Schulentwicklung «Allgemeine Hinweise und Bestimmungen» (im Folgenden: AHB) erlassen (abrufbar unter https://be.lehrplan.ch/index.php?code=e|92|1). Nach Ziff. 4.2.2 der AHB plant die Schulleitung unter Einbezug der Lehrpersonen den Schuljahresverlauf. Die AHB verweisen sodann auf das Funktionendiagramm (abrufbar unter www.akvb-gemeinden.bkd.be.ch >Organisation und Finanzierung >Schulbehörden in den Gemeinden >Organisationshilfen >Funktionendiagramm), wonach beim Erstellen der Stundenpläne die Schulleitung entscheidet und die Lehrpersonen mitwirken müssen.

Wenn ich Deinen Beitrag richtig interpretiere, möchte sich die Schulleitung vorliegend beim Erstellen der Stundenpläne nun eigentlich gänzlich aus der Verantwortung nehmen. In Anbetracht der vom Kanton Bern vorgesehenen und soeben erwähnten Aufgabenteilung scheint mir dies in solcher Absolutheit nicht zulässig zu sein. Im Gegenzug wirst Du aber meiner Ansicht nach auch nicht darum herumkommen, bis zur Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses im Sommer 2022 am Erstellen der Stundenpläne für das nächste Jahr mitzuwirken.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison