Umzug in eine neues Schulhaus

Da unser Schulhaus umgebaut wird, müssen mehrere Klassen in ein anderes Schulhaus wechseln. Der Umzug findet in den Frühlingsferien statt.

Im Moment ist noch sehr viel unklar. Wir haben lediglich die Information erhalten, dass uns Umzugskartons zur Verfügung gestellt werden und das die befüllten Kartons anschliessend ins neue Klassenzimmer transportiert werden. Mir macht der Prozess Angst. Ich habe das Gefühl, dass ganz viel noch nicht geklärt ist. Das geht von grossen Fragen (welches Zimmer erhalten wir) über wichtige organisatorische Fragen (sind TTG Räume und Computer in den wichtigen Lektionen vorhanden oder muss der Stundenplan umgestellt werden) zu Alltagsfragen (wie kann ich im neuen Schulhaus drucken) zu kleinen, aber dennoch wichtigen Fragen (darf ich mein Büchergestell dort an der Wandaufhängen und wo kann ich all mein Material unterbringen).

Mich verwirrt, dass all diese Fragen von uns Lehrern kommen und wir immer nur auf ein unbestimmtes „Später“ vertröstet werden.

Wie ist die Verantwortung bei so einem Umzug geregelt? Sind die Klassenlehrer für die Einrichtung des Zimmer zuständig? Welche Unterstützung können wir einfordern? Allein der Transport der Kartons erledigt den Umzug ja nicht.

Für eure Antworten danke ich im Voraus. Liebe Grüsse

Liebe Fragende

Nach Art. 48 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210) sorgen im Kanton Bern die Gemeinden für die Erstellung, den Unterhalt und den Betrieb der Schulanlagen sowie deren Ausrüstung. Die Gemeinden übertragen diese Verantwortung wiederum regelmässig den Schulleitungen (vgl. hierzu auch PLOTKE, Schweizerisches Schulrecht, 2. Aufl., Bern 2003, S. 344). Dementsprechend wird auch die Verantwortung für einen Umzug in der Regel bei der Schulleitung bzw. dem eingesetzten Hausdienst liegen. Nicht ausgeschlossen ist damit freilich, dass die Lehrpersonen bspw. beim Einrichten des Klassenzimmers miteinbezogen werden.

Liebe Grüsse, der schlaue Bison