Ich bin seit 10 Jahren SL am gleichen Ort und habe aktuell eine SL-Anstellung von 87%. Dazu ca. 4% für die SSA.
Ich habe mich für den MAS “Schulen leiten” angemeldet und der SK alle nötigen Unterlagen geschickt.
Nun hat mir die SK die Weiterbildung untersagt. Nach der mündlichen Mitteilung ist eine schriftliche Begründung ist noch ausstehend.
Ich habe der SK vorgängig mitgeteilt, dass ich die Weiterbildung in meiner Freizeit absolviere und auch selbst finanziere. Durch die Prozente kann ich mir einzelne Halbtage/Tage (ca. 50h pro Schuljahr) für die Weiterbildung gut leisten.
Frage: Darf die SK das überhaupt?
(Ergänzung: Ich war in all den Jahren bis auf die üblichen paar Grippetage nie länger krank.)
Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern äussert sich auf ihrer Wissensplattform zum Personal- und Gehaltswesen Lehrpersonen zur Aus- und Weiterbildung und den anwendbaren Rechtsgrundlagen. Danach liegt die Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen in der Verantwortung der zuständigen Gremien der Schulorganisationseinheiten, den Gemeinden oder Schulverbänden bzw. den jeweiligen Anstellungsbehörden. Die Weiterbildung verfolgt das Ziel, zur Erfüllung des Berufsauftrages der Lehrpersonen und zur Schul- und Qualitätsentwicklung der Schule beizutragen und dient dem Erhalt und der Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit.
Ich denke, dass Du hier mal die – noch ausstehende – schriftliche Begründung der Schulkommission abwarten solltest. Tendenziell dürfte ein Verbot durch die Schulkommission nur bei fehlendem schulischen Interesse an der Weiterbildung, organisatorischen Problemen oder Problemen in Bezug auf die Kosten bzw. Kostentragung möglich sein. Es erschliesst sich mir aktuell aber leider auch nicht, wo bei den von Dir geschilderten Bedingungen (Absolvierung in Deiner Freizeit und Selbstfinanzierung) das Problem liegen soll.