Ich unterrichte ein 80% Pensum und habe noch eine Anstellung als SMI von 20 %.
Zählt die Anstellung als SMI auch zur Bandbreite?
Bei der Erstellung des Stundenplanes hätte ich mit einem 80%-Pensum eine Anwesenheitspflicht von 8 Halbtagen in der Woche. Bei einer 100 %- Anstellung eine von 10 Halbtagen. Darf die SL die 20%-Anstellung als SMI mit Lektionen die im Stundenplan fest eingeplant werden müssen gleichsetzen?
Die Tätigkeit als SMI kann ich mir ja eigentlich selber einteilen. Ich muss einfach die Arbeit erledigen.