Guten Tag
In einem grossen Schweizer Elternforum (swissmom.ch) läuft eine angeregte Diskussion darüber, ob Kinder bis zum Kindergarteneintritt trocken und sauber sein müssen. Es herrscht u.a. die Meinung, dass es Kinder gibt, die das nicht können (Reifeproblem) und es daher Sache des Kindergartens sei, das Kind zu wickeln, da der Kindergarten ja obligatorisch ist.
Weiter gibt es die Aussage, dass die Lehrperson gar nicht wickeln darf, da hier, wie auch in Kitas das Vieraugenprinzip gelte.
Nicht einmal den Po abwischen dürfe sie, sonst riskiere sie eine Anzeige wegen sexueller Belästigung.
Dann gibt es noch die Sichtweise, dass sie ja dann mit Erlaubnis der Eltern doch könnte, ich denke aber, da sexuelle Belästigung ein Offizialdelikt ist, würde eine solche Erlaubnis im Falle einer Anzeige nichts nützen.
Da ich selber Kindergärtnerin bin, möchte ich gerne wissen wie die offizielle Haltung der Erziehungsdirektion zum Thema ist und wie die Lage juristisch aussieht.
-
Wer ist verantwortlich für dafür, Kinder zu wickeln, die (ärztlich attestiert) nicht sauber/trocken sind ansonsten aber bereit für den Kindergarten ?
-
Darf eine Lehrperson (juristisch gesehen) überhaupt Kinder wickeln oder ihnen den Po abwischen?
-Was soll man als Lehrperson tun? Nicht kompliziert tun, Pos abwischen und im Extremfall eine Anzeige riskieren? Oder jegliches Wickeln und Po abwischen kategorisch ablehnen?
Ich wäre sehr froh um eine „offizielle“ Stellungnahme/Haltung.
Herzlichen Dank!