Zwischenzeugnis

Eltern verlangen 8 Wochen nach dem regulären Elterngespräch für ihr Kind die Durchschnitte in allen Fächern (Sek 1). Ich meine, es sei grundsätzlich nicht erlaubt, Zwischenzeugnisse auszustellen.

Stimmt das?

Guten Tag Follieran

Ja, das ist korrekt. Gemäss der AHB des Lehrplans Kanton Bern (Absatz 5.2.6) ist das ständige Bilanzieren und das Erstellen häufiger Beurteilungsberichte nicht vorgesehen, da es den Prozess der kontinuierlichen Leistungsentwicklung stört und unnötigen Druck erzeugt. Beurteilungsberichte sind daher auf das Ende des Schuljahres festgelegt. Das bedeutet, dass Zwischenzeugnisse während des Schuljahres nicht vorgesehen sind.

Falls Eltern Informationen wünschen, können Lehrpersonen natürlich Rückmeldung zu individuellen Fortschritten geben. Zudem könntest du als Lehrperson ein Lerngespräch mit dem*der SuS führen, um eventuelle Unklarheiten auszuräumen und gezielt auf den aktuellen Stand der Entwicklung einzugehen.

Reicht dir das?

Beste Grüsse,
Carambar

Hallo Carambar

Vielen Dank für die Info, das reicht mir so.

Und Gruss

follieran

Hallo Follieran

Mir schiene auch wichtig, das Bedürfnis der Eltern hinter dieser Forderung genau zu verstehen: Warum wollen sie das? Was versprechen sie sich von dieser Information und was würden sie dann damit machen?

Die Forschung zeigt, dass Eltern an den Noten v.a. wegen des sozialen Vergleichs interessiert sind (Sozialnorm, weniger Individualnorm, kaum kriteriale), weil sie wissen wollen, wo ihr Kind wohl im Hinblick auf Laufbahnentscheide steht.
Daran könnte ja dann ein Gespräch anknüpfen, indem angesprochen wird, was den tatsächlich die Leistungsentwicklung fördert - eben, wie Carambar schreibt, u.a. sicherlich nicht Leistungsdruck.

Lieber Gruss

tba

Ich stimme den bisherigen Aussagen zu und möchte ergänzen: Falls das Bedürfnis der Eltern nach einem Zwischenzeugnis aufgrund einer Bewerbung entsteht, scheint es mir sinnvoll, dem nachzukommen. Wenn dieser Beurteilungsbericht dann mit der Bemerkung versehen wird, dass er auf Wunsch erstellt wurde und nur eine provisorische Einschätzung aufgrund der bisherigen Leistungen darstellt, sehe ich darin keinen Verstoss gegen die AHB. Grad wenn bei Lernenden eine deutliche Steigerung im Vergleich zum letzten Beurteilungsbericht stattgefunden hat, ist der Wunsch verständlich, dies dem potenziellen Arbeitgeber zeigen zu wollen.