Abgrenzung als Schulischer Heilpädagoge

Im letzten halben Jahr beschäftigte mich eine sehr schwierige Unterrichtssituation intensiv. Da ich bis-her in keine vergleichbare Situation involviert gewesen war, forderte sie mich in vielfältiger Weise im-mer wieder und während mehreren Monaten stark heraus. Zeitweise absorbierte sie mich im Verhältnis zu den zwei bis drei Lektionen, welche mir für diese Klasse zur Verfügung standen, übermässig und auch in meiner Freizeit. Daneben waren auch in anderen Klassen anspruchsvolle Situationen, welchen ich mich ebenfalls stellen musste. Die Erkenntnis, dass in der erwähnten schwierigen Situation der Klassenlehrer einen beachtlichen Anteil zu den Schwierigkeiten beitrug, erforderte von mir viel kommu-nikatives Feingefühl im Aufzeigen seiner beitragenden problematischen Faktoren. Überaus deutlich wurden die Defizite des Klassenlehrers in seiner mangelnden Fähigkeit, besprochene Veränderungen nachhaltig in seine Klassen-führung zu integrieren, und in seiner häufig unklaren Art zu kommunizieren. So hatte ich in meiner Rolle als sein Coach bald den Eindruck, dass ein deutliches Gefälle zwischen ihm und mir bestand, insbesondere dann, wenn ich ihm grundlegende pädagogische, didaktische und methodische Prinzipien für ein erfolgreiches Klassenmanagement aufs Neue aufzeigte. Dadurch fühlte ich mich oftmals nicht mehr wirklich wohl in meiner Rolle bzw. fragte mich, ob ich in dieser Situation als SHP die richtige Unterstützung war.
In diesem Zusammenhang nimmt es mich Wunder, wie weit mein Aufgabenbereich geht. Gibt es ein für den Kanton Bern gültiges Pflichtenheft für Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen? Wie sieht dasjenige unseres IBEM-Schulkreises aus? Wo kann ich mich wie abgrenzen, wenn ich den Eindruck habe, eine Aufgabe übersteigt meine zeitlichen, professionellen oder persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten? Was ist, wenn ich merke, dass zu viele Aufgaben an mich herangetragen werden? Wo erhalte ICH als SHP Unterstützung?

Liebe/Lieber AufdemWeg
Zusammenarbeit zwischen Regellehrpersonen und schulischen Heilpädagoginnen/Heilpädagogen (SHP) sollte eigentlich u.a. auf den gegenseitigen Kompetenztransfer ausgerichtet sein und dazu dienen, den vielfältigen Unterstützungsbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler (SuS) gerecht zu werden. Sie beschreiben hier aber einen sehr heraufordernden Prozess, den Sie, so verstehe ich Ihre Be-schreibung, als einseitig und nicht mehr auf Augenhöhe erlebt haben. Es geriet der Kollege in den Fokus, statt die SuS.

Sie fragen nach den formalen Regelungen hinsichtlich des Auftrags von SHPs. Diese Aufgaben und «Pflichten» sind im Leitfaden IBEM ausformuliert, insbesondere in den Kapiteln

2.2.1 Allgemeine Hinweise zum Spezialunterricht und
2.2.2 Integrative Förderung (IF)

Es ist zudem auch möglich, dass in den kommunalen oder interkommunalen Konzepten zur Umset-zung der Besonderen Massnahmen lokal spezifische Aufgaben definiert sind, ggf. sind solche auch in der Anstellungsverfügung festgehalten.

Dann sprechen Sie auch den Wunsch nach Beratung an. Hier gibt es die Möglichkeit, sich mit einer Anfrage an das Institut für Weiterbildung der PHBern (IWM) zu wenden. Über diesen Weg kann eine Einzelberatung organisiert werden. Ansprechperson wäre Urs Gfeller urs.gfeller@phbern.ch.

Ich hoffe, diese Hinweisen dienen der Klärung Ihrer Fragen und lassen Sie die gewünschte Beratung finden.

Liebe Grüsse
Adhei