Guten Tag
In unserer Klasse befindet sich ein Junge mit der Diagnose ADHS (wurde von der EB bestätigt). Die Mutter gelangte nun mit folgender Forderung an die Klassenlehrperson: „Über die Diagnose darf mit den anderen Kinder in der Klasse nicht gesprochen werden, es darf niemand davon erfahren. Im Zeugnis darf bei Bemerkungen nichts über ADHS vermerkt werden.“ - Wir Lehrpersonen denken, dass es für alle Beteiligten hilfreich wäre, wenn über das ADHS offen kommuniziert und informiert werden könnte. Die Mutter möchte es nicht, weil sie sich wohl dafür schämt und denkt, dass ihr Kind als „psychisch krank“ abgestempelt wird. "Aufklärungs"versuche unsererseits im Gespräch mit dieser Mutter scheiterten bis jetzt. Wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Darf ADHS im Zeugniskommentar erwähnt werden? Darf ADHS in der Klasse thematisiert werden? Besten Dank für Ihre Auskunft.
Guten Tag
Danke für diese interessante Frage. Wir klären sie intern und extern ab, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir danken für Ihre Geduld.
Unabhängig von der rechtlichen Seite finde ich es wichtig, feststellen zu können, dass die Diagnose der EB dem betreffenden Kind die zielgerichtete und nötige Unterstützung ermöglicht. Und sie hilft Ihnen und den weiteren beteiligten Personen bei der Förderplanung, bringt Klarheit und Verständnis für die Situation des Kindes. Das ist wohl das Wichtigste.
Die Situation der Mutter gilt es m.E. ernst zu nehmen. Ich denke, es ist für sie auch wichtig, dass sie sich verstanden fühlt. Ich kann mir vorstellen, dass man sie auch direkt nach ihren Befürchtungen oder gar Ängsten fragen kann. Wenn sie sich verstanden fühlt und ihre Meinung nicht mehr verteidigen muss, kann sie sie sich vielleicht öffenen und neue Wege in Betracht ziehen. Vielleicht kommt sie dann (auch mit Ihrer Hilfe) zur Einsicht, dass Geheimnisse schwer zu hüten sind, dass sie viel Energie absorbieren und dass Offenheit („die Tatsachen auf den Tisch legen“) die Gefahr bannt und so zu einer grossen Entlastung führen kann. Solche Prozesse können jedoch nicht erzwungen werden, man kann dazu einladen und sich freuen, wenn die Einladung Wirkung zeigt.
Auf alle Fälle wird Ihre Unterstützung für das Kind Wirkung zeigen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und grüsse herzlich
mars
Hier nun die Antwort der zuständigen Person auf der Erziehungsdirektion:
Bei einer ADHS-Diagnose handelt es sich um besonders schützenswerte Personendaten. Diese dürfen ohne Einwilligung der Eltern nicht bekanntgegeben werden, weder in der Klasse noch im Zeugnis. Der Wunsch der Mutter ist zu respektieren. Wenn die anderen Kinder fragen, warum der Junge speziell behandelt wird, könnte man ja sagen, damit er sich besser konzentrieren kann o.ä.
Mit freundlichem Gruss
mars