Wir haben ein Kind im KiGA mit Verdacht (in Abklärung) auf ASS/ADS.
Die SL und EB lehnen die Beantragung weiterer Lektionen ab, da bereits ein weiteres Kind in derselben Gruppe Unterstützung erhalte und dieses Kind davon auch profitiere. Sie bestehen stattdessen auf eine unbefristete Pensumreduktion des Kindes. Gibt es tatsächlich eine solche Limite? Werden zusätzliche Lektionen nicht pro Fall gesprochen?
Vielen Dank für Deine Geduld, wir mussten uns zuerst mit der Schulaufsicht absprechen. Untenstehend die Antwort:
Eine fixe Limite, wonach für eine Kindergartenklasse nur für ein bestimmtes Kind zusätzliche Unterstützungslektionen gesprochen werden dürfen, ist weder aus den rechtlichen Grundlagen noch aus dem Leitfaden zu den Massnahmen im Regelschulangebot ersichtlich.
Die Ressourcen werden allerdings nicht isoliert für einzelne Kinder betrachtet. Gemäss den kantonalen Vorgaben erfolgt die Beurteilung stets unter Berücksichtigung des individuellen Unterstützungsbedarfs eines Kindes sowie der Gesamtsituation der Lerngruppe und des vorhandenen Unterstützungssystems. Dabei können bereits bestehende Unterstützungsangebote und mögliche Synergien durchaus in die Beurteilung einbezogen werden.
Entscheidend bleibt jedoch die Frage, ob mit den vorhandenen Ressourcen die notwendige Unterstützung für das betreffende Kind ausreichend gewährleistet werden kann. Der Lehrplan 21 des Kantons Bern und die Ausführungsbestimmungen zur besonderen Förderung gehen vom Grundsatz aus, dass Schülerinnen und Schüler möglichst innerhalb des Regelunterrichts gefördert werden sollen und die dafür erforderlichen Unterstützungsmassnahmen geprüft werden.
Eine unbefristete Pensumreduktion stellt deshalb grundsätzlich keine gleichwertige Alternative zu notwendigen Förder- und Unterstützungsmassnahmen dar. Sie kann in besonderen Situationen angezeigt sein, muss aber auf den individuellen Bedarf abgestützt, verhältnismässig und regelmässig überprüft werden. Sie ersetzt nicht automatisch die Prüfung geeigneter pädagogischer oder sonderpädagogischer Massnahmen.
Ob im konkreten Fall zusätzliche Ressourcen angezeigt sind, lässt sich ohne Kenntnis der gesamten Situation nicht beurteilen. Die Frage müsste anhand des ausgewiesenen Förderbedarfs, der vorhandenen Unterstützungsangebote und der Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen geprüft werden.